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AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BILDHAUERSOMMER
 

1. Anmeldung
Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BILDHAUERSOMMER an. Nach ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend einen Anmeldebestätigung mit allen weiteren Details zu Kursablauf und Zahlung.

2. Kursgebühr
Die Zahlung der Kursgebühr ist bis 60 Tage vor Kursbeginn ( Zahlungseingang) durch Überweisung auf das von uns angegebene Konto zu leisten. Bei Nichtzahlung ist BILDHAUERSOMMER berechtigt, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen und den Platz zu vergeben.

4. Rücktritt des Teilnehmers
Als Kunde können Sie bis 60 Tage vor Kursbeginn zurücktreten. Ihre Rücktrittserklärung muss in jedem Fall schriftlich gegenüber BILDHAUERSOMMER erfolgen. Sie erhalten daraufhin um-
gehend eine Stornobestätigung. Wir sind immer bemüht ihnen entgegenzukommen und Interes-
senten aus der Nachrückerliste aufzunehmen. 60 Tage vor dem Kurs ist Ihre Anmeldung  bindend und die Kursgebühr ist zu 100% zu entrichten. Es kann natürlich ihrerseits eine Ersatzperson gestellt werden.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen nicht in Anspruch, etwa wegen vorzeitigem Abbruchs, Krankheit oder aus sonstigen Gründen entsteht kein Ersatzanspruch an den Veranstalter. Zugeschnittenes Bildhauermaterial muss abgenommen werden.

6. Rücktritt durch BILDHAUERSOMMER
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn oder nach Beginn des Kurses den Kursvertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der gebuchte Kurs infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen, Seuchen, Streiks u.a.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Kurses nachhaltig stört, oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt im Besonderen bei einem Verhalten, das die anderen Kursteilnehmer erheblich beeinträchtigt.

7. Haftung des Veranstalters
BILDHAUERSOMMER lehnt jede Haftung für körperliche Schäden die ein Kursteilnehmer im Rahmen des Kurses erleidet ab. Dies gilt für Verletzungen, die bei der eigentlichen Tätigkeit im Rahmen des Kursgeschehens auftreten ebenso, wie für solche, die beim Aufenthalt auf dem Gelände oder bei An- und Abfahrt zum Kursgelände entstehen. Der Teilnehmer verpflichtet sich die Sicherheitsbestimmungen, die ihm zu Beginn des Kurses vorgetragen werden, gewissenhaft einzuhalten. Ebenso haftet der Veranstalter nicht für das vom Teilnehmer mitgebrachte Eigentum. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Schäden die durch fahrlässiges Verhalten des Veranstalters bedingt sind.

Stand: September 2009
 
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