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AGB
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Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BILDHAUERSOMMER
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1. Anmeldung
Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung erkennen Sie die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BILDHAUERSOMMER an.
Nach ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend einen
Anmeldebestätigung mit allen weiteren Details zu Kursablauf
und Zahlung.
2. Kursgebühr
Die Zahlung der Kursgebühr ist bis 60 Tage vor Kursbeginn (
Zahlungseingang) durch Überweisung auf das von uns
angegebene Konto zu leisten. Bei Nichtzahlung ist
BILDHAUERSOMMER berechtigt, den Teilnehmer vom Kurs
auszuschließen und den Platz zu vergeben.
4. Rücktritt des Teilnehmers
Als Kunde können Sie bis 60 Tage vor Kursbeginn
zurücktreten. Ihre Rücktrittserklärung muss in jedem Fall
schriftlich gegenüber BILDHAUERSOMMER erfolgen. Sie erhalten
daraufhin um-
gehend eine Stornobestätigung. Wir sind immer bemüht ihnen
entgegenzukommen und Interes-
senten aus der Nachrückerliste aufzunehmen. 60 Tage vor dem
Kurs ist Ihre Anmeldung bindend und die Kursgebühr ist
zu 100% zu entrichten. Es kann natürlich ihrerseits eine
Ersatzperson gestellt werden.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen nicht in Anspruch,
etwa wegen vorzeitigem Abbruchs, Krankheit oder aus
sonstigen Gründen entsteht kein Ersatzanspruch an den
Veranstalter. Zugeschnittenes Bildhauermaterial muss
abgenommen werden.
6. Rücktritt durch BILDHAUERSOMMER
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn oder
nach Beginn des Kurses den Kursvertrag kündigen: Ohne
Einhaltung einer Frist, wenn der gebuchte Kurs infolge nicht
vorhersehbarer höherer Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen,
Seuchen, Streiks u.a.) erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der
Teilnehmer die Durchführung des Kurses nachhaltig stört,
oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine
Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt im
Besonderen bei einem Verhalten, das die anderen
Kursteilnehmer erheblich beeinträchtigt.
7. Haftung des Veranstalters
BILDHAUERSOMMER lehnt jede Haftung für körperliche Schäden
die ein Kursteilnehmer im Rahmen des Kurses erleidet ab.
Dies gilt für Verletzungen, die bei der eigentlichen
Tätigkeit im Rahmen des Kursgeschehens auftreten ebenso, wie
für solche, die beim Aufenthalt auf dem Gelände oder bei An-
und Abfahrt zum Kursgelände entstehen. Der Teilnehmer
verpflichtet sich die Sicherheitsbestimmungen, die ihm zu
Beginn des Kurses vorgetragen werden, gewissenhaft
einzuhalten. Ebenso haftet der Veranstalter nicht für das
vom Teilnehmer mitgebrachte Eigentum. Ausgenommen von diesem
Haftungsausschluss sind Schäden die durch fahrlässiges
Verhalten des Veranstalters bedingt sind.
Stand: September 2009
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